1. Diese Geschäftsbedingungen gelten mit Annahme unserer Angebote, Nachweise und Alle Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend, Irrtum, Auslassung sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die Angebote erfolgen allein unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte, auch Familienangehörige, Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zur Zahlung der Vermittlungsgebühr.
2. Unser Honorar- bzw. Provisionsanspruch entsteht, wenn der bezweckte wirtschaftliche Geschäftserfolg erzielt wird, d.h. durch Nachweis eines Objektes und Vermittlung eines Kaufvertrages zwischen Eigentümer und Käufer eines Objekts, auch wenn der Inhalt des konkreten Vertrags von unserem Angebot abweichen sollte. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall eines Erbbaurechts an Stelle des Kaufes und bei Erwerb eines Objektes im Rahmen einer Zwangsversteigerung. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos bzw. nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder anderen Bedingungen erfolgt.
3. Dem Empfänger bereits nachgewiesene bzw. bekannte Objekte sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis ist zu belegen, ansonsten gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für einen Kauf. Spätere Nachweise durch Dritte ändern nichts an der Ursächlichkeit unseres Nachweises. Bei Verhandlungen sind wir als ursächlich wirkende Vermittler zu nennen und bei jedem Vertragsabschluss heranzuziehen.
4. Bei unbefugter Weitergabe an Dritte (auch Familienangehörige) haftet der Empfänger für unsere Provision. Kommt daraufhin ein Vertrag mit dem Dritten zustande, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der im Erfolgsfall angefallenen Provision zu zahlen, wenn durch die unbefugte Weitergabe der Nachweis desselben Objektes gegenüber anderen bei uns vorhandenen Interessenten unmöglich gemacht wird. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber unbenommen.
5. Die Provision ist fällig zum Zeitpunkt des Abschlusses des vermittelten oder nachgewiesenen Geschäftes. Der Anspruch auf Provision besteht auch, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglichen bezweckten Geschäftes tritt (z.B. Miet-/ Pachtvertrag statt Kaufvertrag oder umgekehrt, Zwangsvollstreckung, bei Erweiterung des Angebotes, insbesondere der Einräumung eines Vorkaufsrechts).
6. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Geschäftsangebotes übernommen.
7. Mündliche Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Alle unsere Angebote basieren auf Angaben der Verkäufer bzw. deren Vertreter. Irrtum & Zwischenverkauf vorbehalten.
8. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen, Mündliche Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.
9. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen des Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für das Ausfüllen von Lücken dieses Vertrages.
10. PNA Business Solutions GmbH / PNA Real Estate ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht und für beide Parteien wird der Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin vereinbart, sofern rechtlich zulässig.